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Direkt zum Thema: Bericht Jugendhilfeausschuss | Bürgeröffnungsklausel
Bericht zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses
9. März 2026
Die UWG ist mit einem beratenden Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten. Dieser Ausschuss bestimmt maßgeblich, wie die Kinder- und Jugendhilfe im Kreis Plön organisiert, finanziert und weiterentwickelt wird.
Vorgestellt hat sich Herr Engelmann. Er leitet seit 2024 das Kompetenzteam INKLUSION. Dieses Team beschäftigt 5 Mitarbeiter (= 3 Vollzeitstellen), u. a. eine Logopädin und Heilpädagogin. Sie beraten ausschließlich die Träger (Kindergärten, Tagesstätten, Tagesmütter) bei Auffälligkeiten der Kinder. Die Kosten trägt allein das Land Schleswig-Holstein.
Seit kurzem gibt es einen Verfahrenslotsen gem. §106 SGB (beschäftigt sich mit der Frühförderung). Herr Barz berät die Eltern und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr. Beratung erfolgt auf Wunsch auch anonym. Herr Barz hilft u. a. bei Antragstellungen (Eingliederungshilfen), unterstützt beim Verstehen von Bescheiden und begleitet bei Konflikten. Die Kosten übernimmt ebenfalls das Land.
Die SPD hatte den Antrag zur Beratung und Durchführung eines Jugendkreistages eingereicht. Dieser Antrag wird jedoch wieder zurück gezogen und wird in der nächsten Sitzung des JHA behandelt.
Die Verwaltung (Frau Karla Krüger berichtet) möchte ein Amt für Eingliederungshilfe bilden. Dort sollen zwei Ämter zusammen geschlossen werden. Bisher wurde getrennt in geistige und körperliche Probleme sowie seelische. Ein Amt würde die Arbeit erheblich vereinfachen, da alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Gebäude arbeiten könnten (bisher sind sie in zwei Gebäuden untergebracht).
Der Ausschuss entscheidet leider mit 6 zu 2 Stimmen auf eine Vertagung.
Die nächste Sitzung des JHA findet am 8. Juni statt.
Elke Lüthje-Fleischfresser
-bürgerl. Mitglied-
Presseerklärung der UWG Fraktion zur Thematik: „Bürgeröffnungsklausel”
23. Juni 2025
im Kreistag hat die UWG Fraktion der ablehnenden Stellungnahme des Kreises Plön zugestimmt. Und dies aus gutem Grund. Wie der Presse und den sozialen Medien zu entnehmen ist, lehnt die CDU und nun auch die SPD den Antrag zur Gemeindeöffnungsklausel in Heikendorf ab.
Die UWH hat seinerzeit ebenfalls eine ablehnende Haltung zur Windplanung des Landes eingenommen. Mit jeder Windmühle wird ein wichtiges Naherholungsgebiet mehr und mehr zerstört. Die UWG hat sich immer für das Thema Naherholung und Vermeidung von Beeinträchtigung der Landschaft eingesetzt.
Will die UWH auf den Zug der Grünen aufspringen und das Schutzgut Mensch und Gesundheit vernachlässigen, nur aus finanziellen Erwägungen?
Die Bundesregierung hat erkannt, dass weitere Windkraftanlagen ohne den dazugehörenden Netzausbau nicht zielführend sind.
Zur Entscheidungsfindung hier einige Sachargumente:
- Artikel aus der Welt zum Thema Infraschall.
Die Windmühlen stehen um ein nenneswertes Waldgebiet herum.
Der Kreis Plön hat den höchsten Wildbestand der BRD. Was wird aus den Tieren vor Ort? - Initiative WindVernunft.
- Ein Beitrag zum Thema Geisterstrom von der Bürger
- Eine Karte vom Windpark Flintbek/Meimersdorf mit 5 Anlagen á 200 Meter Höhe. Darauf kann man abmessen, dass die Schallimmissionen erst bei 1.200 Metern unter 35 dB (A) liegen. In Heikendorf reden wir über 8 Anlagen mit 250 Metern Höhe. Die Lautstärke ist da noch höher.
- Eine Karte zum Thema Schutzzone Eiswurf in Flintbek/Meimersdorf, auch das wird am Schüttbrehm problematisch.
- Beschluss aus dem Bauausschuss mit der Aussage 600 Meter Abstand zur B502 eine Vorrangfläche für Windkraft.
Wer soll am Krischansbarg ein Grundstück kaufen? - Mit der Initiative der Gemeindeöffnungsklausel sollen mehr Anlagen genehmigt werden; der Ausbau der Windkraft bleibt in Schleswig-Holstein umstritten; das Beispiel in Brodersdorf sollte uns zu denken geben.
Die beiden Heikendorfer Kreistagsabgeordneten lehnen den Antrag zur „Bürgeröffnungsklausel” in der Gemeinde Heikendorf mit Verweis auf die Kreisplanung deshalb ab.
Rainer Weigel, Heikendorf
Thure Spitz, Heikendorf

















